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Sandra ist in Deutschland geboren, hat Germanistik und Ägyptologie studiert und ist seit 2017 bei der Generalagentur Ammirato tätig. Ihre anvertrauten Rubriken sind die Kundenbetreuung und die Gestaltung des Webauftritts. Ihre Fachthemen beziehen sich auf die Finanzwelt und den öffentlichen Dienst.

Weihnachtsgeld für Beamte und den öffentlichen Dienst

18. November 2025

Beamte erhalten aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine als Weihnachtsgeld bezeichnete Sonderzahlung, die entweder zum Ende des Jahres in Form einer zusätzliche Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Zahlung geleistet wird. Die Bezeichnung Weihnachtsgeld wurde in den vergangenen Jahren als Bezeichnung abgeschafft.

An diese Stelle tritt der Begriff der Sonderzahlung. Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L können ebenso eine Sonderzahlung erhalten, die in § 20 der entsprechenden Tarifverträgen geregelt ist.

Eine Hand voll mit Euromünzen in einem Geldbeutel,
Bildquelle: Pixabay Gerd Altmann | Das Weihnachtsgeld für 2024 steht noch nicht fest.

Bundesbeamte erhalten seit dem Jahr 2008 kein Weihnachtsgeld als Einmalzahlung mehr. Dafür wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt in Höhe von 5 Prozent der jährlichen Bezüge zum 01. Juli 2009 integriert. Sachsen hingegen ist bisher das einzige Bundesland, dass seinen Beamten keine Sonderzahlung gewährt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht den Wegfall des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes zum 1. Januar 2011 als wesentliche Ursache für die verminderte Alimentation ansieht. Allerdings ist der Gesetzgeber verpflichtet worden, den Verstoß gegen die Alimentationsprinzipien mit Wirkung bis spätestens zum 1. Juli 2016 zu beheben. Allerdings ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet worden, das Weihnachtsgeld in der früheren Form wieder einzuführen.

Weihnachtsgeld für Beamte in Bund und Länder 2025

Nachfolgend wurde das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt bei folgenden Bundesländern integriert:

  • Seit 01. Januar 2008 Baden-Württemberg
  • Seit 01. Juli 2008 Thüringen
  • Seit Januar 2009 Rheinland-Pfalz
  • Seit 01. Juli 2009 Saarland
  • Seit 01. Juli 2009 Bund in Höhe von 5 %
  • Seit 01. Januar 2013 Brandenburg
  • Seit 01. Januar 2017 Nordrhein-Westfalen

Weihnachtsgeld in Form einer Einmalzahlung gegen Ende des Jahres erhalten hingegen folgende Beamte: Hinweis: Liste wird regelmäßig aktualisiert

Wer bekommt Weihnachtsgeld? Höhe des Weihnachtsgeldes

Jahressonderzahlung 2025

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist in einigen Bundesländern gegenüber dem Jahr 2024 nahezu gleich geblieben. Einige Bundesländer haben ihr Weihnachtsgeld jedoch angehoben.

Dienstherr Beamte
Bayern
  • bis A 11: 70 % vom Grundgehalt
  • ab A 12: 65 %
  • Anwärter: 70 %
  • Empfänger von Unterhaltsbeihilfe: 70 %
  • Familienzuschlag bei obigen Beamten: 84,29 %
  • Erhöhungsbeträge / Monat: 8,33 € für BG bis A 8, Anwärter + Anfänger
  • Versorgungsempfänger: bis A 11: 60 %, ab A 12: 56 %
  • Sonderbetrag Kind: 2,13 € / Monat
Berlin
  • A 4 – A 9: 1.550 €
  • übrige Beamte + Richter: 900 €
  • im Vorbereitungsdienst: 500 €
  • Versorgungsempfänger: A 1 – A 9 775 €, übrige: 450 €
  • Sonderbetrag für Kinder: 50 €
Bremen
  • A 5 bis A 6: 1.500 €
  • A 7 – A 8: 1.200 €
  • A 9: 900 €
  • A 10 – A 11: 710 €
  • Sonderbetrag Kind: 305,56 €
  • Beamte mit erstmaligen Ansprüchen nach dem 31.12.2005: keine Sonderzahlung
Hessen
  • Beamte + Anwärter: 5 % des Grundgehalts, monatliche Auszahlung
  • Versorgungsempfänger: 2,66 %
  • Sonderbetrag Kind: 2,13 €
Mecklenburg-Vorpommern
  • Beamte, Anwärter + Versorgungsempfänger bis A 9: 40 %
  • Beamte + Versorgungsempfänger A 10 – A 12, C 1: 35 %
  • Beamte A 13, ab C 2, B, R, W: 35 %
  • Beamte B 9, B 10, B 11: 29,382 %
  • Anwärter: 40 %
  • Sonderbetrag Kind: 300 €
  • Sonderbetrag für Kind für B 9, B 10, B 11: 25,56 €
Niedersachsen
  • A 5 bis A 8: 1.200 €
  • übrige Beamte: 500 €
  • Anwärter: 250 €
  • Sonderbetrag Kind 1 + 2: 250 €, ab 3. Kind 500 €
Sachsen-Anhalt
  • Beamte A 5 – A 8: mindestens 600 €
  • übrige BG: 400 €
  • Anwärter: 200 €
  • Sonderbetrag pro Kind: 25,56 €
  • Auszahlung mit den Dezemberbezügen
Schleswig-Holstein
  • Beamte bis A 10: 660 €
  • Versorgungsempfänger bis A 10: 330 €
  • Hinterbliebene: 200 €
  • Waisen: 50 €
  • Beamte im Vorbereitungsdienst: 330 €
  • Sonderbetrag für Kinder: 400 €
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Siehe auch:
Weihnachtsgeld
Bemessungsfaktor für das Land NRW – Weihnachtsgeld